Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Scholl Communications

 
 
 
AGB Scholl Communications
 
 
 

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Scholl Communications AG, Elsässer Strasse 74, 77694 Kehl / Germany
Telefon: +49 (0) 7851/89 99 99-0 Fax: +49 (0) 7851/89 99 99- 99

1. Vertragsschluss, maßgebliches Recht
1.1 Diese Allgemeinen Software-Geschäftsbedingungen (ASGB) gelten für alle heutigen und zukünftigen von Scholl Communications erbrachten Leistungen sowie für alle sonstigen Absprachen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung zwischen ihr und dem Kunden getroffen werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen und/oder Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens Scholl Communications nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die vorbehaltlose Vertragserfüllung durch Scholl Communications stellt kein Einverständnis mit solchen Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
1.2 Mitarbeiter von Scholl Communications, ausgenommen der Vorstand und Prokuristen, sind nicht bevollmächtigt, von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen zu treffen und / oder Zusicherungen abzugeben.
1.3 Der Inhalt des Vertrages bestimmt sich in der nachstehenden Reihenfolge: (a) nach der bei Vertragsschluss definierten Leistungsbeschreibung, (b) nach diesen ASGB, (c) nach dem Softwarelizenzvertrag von Scholl Communications, (d) den kaufvertraglichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
1.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechtes (CISG) und sonstiger Rechtsvorschriften, die aufgrund oder in Ausführung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen, bzw. von Rechtsvorschriften supranationaler Einrichtungen deutsches Recht sind, soweit sie nicht zwingenden Charakter haben. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzlichen Ansprüche, die mit vertraglichen, bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren.

2. Softwareprodukte
Im Rahmen des verfügbaren Lieferumfangs kann der Käufer eine oder mehrere Lizenzen von durch Scholl Communications erstellter Softwareprodukte (die Software) zu seiner Nutzung erwerben. Der Käufer darf die Software nur dergestalt einsetzen, dass ihre Nutzung nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder gegen Vorschriften zum Schutz der Jugend verstößt und sie keinen ehrverletzenden, verleumderischen, kriegsverherrlichenden, volksverhetzenden, jugendgefährdenden, pornografischen oder vergleichbaren Charakter hat und auch nicht geeignet ist, die Sicherheit oder die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden.
2.1 Die Bestimmungen des Softwarelizenzvertrages gelten ausschließlich für von Scholl Communications erstellte Software, nicht für Software von Dritten. In diesem Fall gelten die lizenzrechtlichen Bestimmungen der Dritten Hersteller. Software, die von Dritten entstammt, ist als solche sichtbar und unsichtbar gekennzeichnet.
2.1.2 Rechnungen von Scholl Communications über den Kaufpreis der Softwarelizenz sind sofort rein netto nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.
2.1.3 Im Verzugsfall berechnet Scholl Communications Zinsen in Höhe von zehn Prozent (10%) jährlich. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
2.2 Es gelten die Bestimmungen aus Punkt 2.3.4.
2.2.1 Die Vermietung, Verpachtung, das Verleasen sowie eine ASP-Nutzung (application service providing) der Software durch den Kunden ist abschließend im Softwarelizenzvertrag geregelt. Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes (Quell-Codes) der Software in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) und/oder Änderungen am Programmcode sind ausdrücklich untersagt.
2.2.2 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige, der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
2.2.3 Der Käufer hat gelieferte Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in Teilen fehlerhafte Lieferung hat er unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren. Der Käufer ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist der Käufer Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist- oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
2.2.4 Scholl Communications gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Käufer ein Verbraucher im Sinne des BGB, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Ablieferung.
2.2.5 Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet ist, liefert Scholl Communications kostenlosen Ersatz. Scholl Communications ist berechtigt, nach ihrer Wahl statt der Lieferung von Ersatzware nachzubessern. Scholl Communications ist verpflichtet, ihr Wahlrecht spätestens zehn Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei Scholl Communications auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den Käufer über. Schlägt die Nachbesserung zweimal oder die Ersatzlieferung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen. Der Käufer muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen.
2.2.6 Der Käufer hat Scholl Communications bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Käufer hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
2.2.7 Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
2.2.8 Hat der Käufer Scholl Communications wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel Scholl Communications nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Käufer, sofern er die Inanspruchnahme von Scholl Communications grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen ihr entstandenen Aufwand zu ersetzen.
2.2.8.1 Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Käufers geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software und / oder Hardware zusammenarbeitet.
2.2.9 Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.
2.3 Ohne ausdrückliche Genehmigung durch Scholl Communications ist es dem Käufer nicht gestattet, die von Scholl Communications erworbene Ware in Länder außerhalb der EU (15 ehem. Länder) einschließlich Schweiz zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht, zu beachten.
2.4 Die Einräumung der Lizenz erfolgt zeitlich unbefristet. Die Lizenz verliert automatisch ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Käufer gegen irgendeine Bestimmung dieses Vertrages und / oder des der Software zwingend beigefügten Softwarelizenzvertrages verstößt. Im Falle der Beendigung ist der Käufer verpflichtet, die Software so¬wie die Sicherungskopie zu vernichten. Der Käufer kann den Lizenzvertrag jederzeit dadurch beenden, dass er die Software einschließlich der Sicherungskopie vernichtet. Scholl Communications ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung oder Genehmigung, sich bei begründetem Verdacht persönlich oder durch einen von Scholl Communications beauftragten Dritten davon zu überzeugen, dass die lizenzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden oder wurden.

4. Schäden / Haftungseinschränkung
4.1 Für Schäden haftet Scholl Communications grundsätzlich nur dann, wenn Scholl Communications oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Scholl Communications oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, so ist die Haftung von Scholl Communications auf solche typische Schäden begrenzt, die für Scholl Communications zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise voraussehbar waren. Die Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen.
4.2 Die Haftung von Scholl Communications wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Gelieferte Vertragsgegenstände, gleich welcher Art, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von Scholl Communications aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer in Haupt- und Nebensache Eigentum von Scholl Communications.
5.2 Der Käufer ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt von Scholl Communications stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und Scholl Communications auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Käufers als an Scholl Communications abgetreten.
5.3 Der Käufer ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Käufer Scholl Communications unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt von Scholl Communications unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.
5.4 Für den Fall, dass der Käufer dennoch die Vertragsgegenstände veräußert und Scholl Communications dieses genehmigen sollte, tritt der Käufer Scholl Communications bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Käufer ist verpflichtet, Scholl Communications alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

6. Erfüllungsort
6.1 Erfüllungsort für die Verpflichtungen von Scholl Communications ist deren Sitz in Kehl /Rhein.
6.2 Soweit nach den getroffenen Vereinbarungen oder diesen Allgemeinen Software-Geschäftsbedingungen Erklärungen schriftlich abzugeben sind, ist dem durch Übersendung der Erklärung per Telefax oder Email entsprochen.
6.3 Zustellungen sind an die im Kopf dieser ASGB / dieses Vertrages genannten Anschriften vorzunehmen, soweit nicht eine Adressänderung dem anderen Vertragsteil schriftlich mitgeteilt worden ist. Geht eine Erklärung dem anderen Vertragsteil nur deshalb nicht zu, weil er seine Anschriftenänderung nicht mitgeteilt hat, so gilt die Erklärung gleichwohl als zugestellt, es sei denn, er hat das Unterlassen der Mitteilung nicht zu vertreten.

7. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Kehl / Rhein, sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er seinen Sitz bzw. Wohnsitz nicht innerhalb Deutschlands hat. Dies gilt auch für Ansprüche aus vor- und nachvertraglichen Schuldverhältnissen sowie gesetzliche Ansprüche, die mit vertraglichen bzw. vor- und nachvertraglichen Ansprüchen konkurrieren. Scholl Communications ist jedoch berechtigt, Rechte aus den mit dem Käufer bestehenden Rechtsverhältnissen am Sitz des Käufers geltend zu machen.

8. Sonstiges
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Software-Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

 
 
 

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